"Wenn Sie das Besondere suchen Das Besondere sind wir!"

Grundpflege

In den Bereich Grundpflege fällt:

  • An- und Auskleiden
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme – auch durch Ernährungssonden
  • Lagern und Betten
  • Körperpflege
  • Ganzkörper- / Teilwaschungen
  • Duschen
  • Baden
  • Mobilisation
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Prophylaxe
  • Krankenbeobachtung
  • Körperpflege
  • Ganzkörper- / Teilwaschungen
  • Duschen
  • Baden
  • An- und Auskleiden
  • Zubereiten von Mahlzeiten
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme – auch durch Ernährungssonden
  • Lagern und Betten
  • Mobilisation
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Prophylaxe
  • Krankenbeobachtung

Die Grundpflege wird häufig mit der häuslichen Krankenpflege oder Behandlungspflege verwechselt. Die Kosten für die Grundpflege übernehmen die Pflegekassen, die für die Behandlungspflege die Krankenkassen – häufig bekommen Pflegebedürftige beides gleichzeitig. Der Umfang an Grundpflege wird in Minuten gemessen.

Ob und wieviel Anspruch auf Grundpflege besteht, entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Einteilung der Pflegebedürftigen in Pflegegrade.