"Wenn Sie das Besondere suchen Das Besondere sind wir!"

Beratungsgespräche…

...nach § 37.3 SGB XI

Wenn Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, treten mit der Zeit Fragen, aber auch kleinere Fehlgriffe auf. Aus diesem Grund bezahlt die Pflegekasse in gesetzlich vorgeschriebenen, wiederkehrenden Intervallen sogenannte Pflegebesuche durch einen Pflegedienst. Wir stehen für solche Beratungsbesuche und -gespräche natürlich gerne zur Verfügung.

Themenkomplexe sind dabei zumeist der Bedarf und die Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, neue Hebe- und Lagerungstechniken, weitere Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Einordnung in die jeweiligen Pflegegrade.